Ihr kann lediglich die Bedeutung einer Parteibehauptung zukommen, welcher – im Gegensatz zu einer ordnungsgemäss geführten Buchhaltung – kein erhöhter Wahrheitsgehalt zuzumessen ist. Die Steuerrekurskommission hat der Rekurrentin in der Eingangsbestätigung des Rekurses und der Beschwerde vom 13. März 2017 mitgeteilt, dass sie eine detaillierte Liste benötigt, aus welcher hervorgeht, welche Kosten der Rekurrentin 2014 genau entstanden sind und die entsprechenden Belege dazu (Rechnungen und Zahlungsbelege) einverlangt.