Für den Abzug der Verpflegungsmehrkosten werden Pauschalen festgelegt. Im Steuerjahr 2014 entsprachen diese einem Betrag von CHF 15.-- pro Arbeitstag und einem jährlichen Maximum von CHF 3'200.-- bzw. CHF 7.50 pro Arbeitstag und maximal CHF 1'600.-- pro Jahr, sofern die Verpflegung durch den Arbeitgeber verbilligt wird (vgl. Wegleitung 2014, Ziff. 6.2). Die Abziehbarkeit höherer Kosten ist ausgeschlossen (Art. 31 Abs. 2 aStG und Art. 26 Abs. 2 aDBG e contrario).