31 StG). Als Fahrkosten werden bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel die effektiv entstandenen Kosten berücksichtigt, bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs werden – falls die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit erfüllt sind – die zwischen Wohn- und Arbeitsort zurückgelegten Kilometer mit einer Kilometerpauschale multipliziert (Wegleitung zum Ausfüllen -8- der Steuererklärung für natürliche Personen pro 2014 [Wegleitung 2014], Ziff. 6.1, abrufbar unter: , Rubriken "Steuern / Steuererklärung / Publikationen / Wegleitungen / 2014").