Die vorliegend gewichtigsten Kriterien sind, dass die Rekurrentin einen Arbeitsvertrag mit der D.________ AG geschlossen hat (vgl. Beilage 6 zum Schreiben vom 10.4.2017) und Letztere für sie die Sozialversicherungen abrechnet (Lohnausweis vgl. pag. 36). Ferner ist beachtlich, dass die Rekurrentin ihren eigenen Angaben zufolge (Bst. C) beinahe die gesamten Einkünfte aus ihrer Tätigkeit als ________Beraterin für die D.________ AG erzielt. Aus den Akten geht denn auch hervor, dass die Rekurrentin von den gesamten Honorareinnahmen gemäss Jahresabschluss von CHF 321'367.-- einen Betrag von CHF 306'750.-- im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit bei der D.________ AG erwirtschaftet hat.