B. Mit Veranlagungsverfügungen vom 12. Juli 2016 für das Steuerjahr 2014 legte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung) das steuerbare Einkommen der Rekurrentin für die kantonalen Steuern auf CHF 282'038.-- (pag. 50) und für die direkte Bundessteuer auf CHF 290'338.-- (pag. 46) fest. Das steuerbare Vermögen wurde mit CHF 250'380.-- veranlagt. Anlässlich der Veranlagung wurden die gemäss Lohnausweis ausgewiesenen Pauschalspesen von CHF 46'891.-- seitens der Steuerverwaltung akzeptiert. Von den geltend gemachten übrigen Berufskosten von insgesamt CHF 89'303.-- (Bst.