A. A.________ (Rekurrentin) ist seit dem 1. Januar 2009 als ________Beraterin für die D.________ AG (nachfolgend D.________ AG oder Arbeitgeberin) tätig, welche zur E.________ AG gehört. Der Lohnausweis des Jahres 2014 bescheinigt ein Nettosalär von CHF 306'750.-- und zeigt, dass der Rekurrentin Spesen von CHF 46'891.-- ausbezahlt worden sind (Akten Vorinstanz, pag. 36). Ein Hinweis der Arbeitgeberin auf ein genehmigtes Spesenreglement ist nicht vorhanden. In der Steuererklärung für das Steuerjahr 2014 hat die Rekurrentin im Formular 6 einerseits eine Pauschale für auswärtige Verpflegung in der Höhe von CHF 3'200.-- und andererseits unter Ziff. 6.5 "übrige Berufskosten"