2. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission von total CHF 1'940.60 (einschliesslich der Kosten für den beauftragten Experten von CHF 940.60 und der Pauschalgebühr von CHF 1'000.--) werden dem Rekurrenten anteilmässig im Betrag von CHF 388.-- zur Bezahlung auferlegt. - 13 - 3. Es werden Parteikosten im Betrag von CHF 8'636.-- gesprochen.