Da die eingereichte Kostennote nicht detailliert ist (keine Time-sheet), konnten die aufgewendeten Stunden nicht nachvollzogen werden. Im Weiteren handelt es sich im vorliegenden Fall weder betreffend den Schwierigkeitsgrad noch betreffend die Bedeutung der Sache, um einen überdurchschnittlichen Fall, weshalb die Kostennote von CHF 19'165.68 auf CHF 8'000.-- nebst Auslagen von CHF 636.--, total ausmachend CHF 8'636.-- festzusetzen ist. Der Rekurrent ist mehrwertsteuerpflichtig (vgl. unter: