- 12 - der Staatsanwaltschaft [Verfahrenskostendekret, VKD; BSG 161.12]). Der Rekurrent obsiegt in der Hauptsache. Wie der von der Steuerverwaltung neu zu bestimmende amtliche Wert genau ausfallen wird, lässt sich noch nicht berechnen, weil mehrere Faktoren unbekannt sind (namentlich die Anzahl "Ferienhäuser" im Eigentum des Rekurrenten und die Berücksichtigung der Einrichtung der Residenzplätze). Auch ist zu berücksichtigen, dass der vorliegende Entscheid faktisch nicht nur die Bewertung für das Jahr 2010 betrifft, sondern sich auch auf die in der Zwischenzeit zusätzlich errichteten "Ferienhäuser" auswirkt.