Nach dem Gesagten sind die von den Mietern der Residenzplätze auf dem Grundstück des Rekurrenten errichteten "Ferienhäuser" als Fahrnisbauten zu betrachten, die der amtlichen Bewertung nicht unterliegen. Dass gemäss den von der Steuerverwaltung am 3. Oktober 2016 eingereichten Unterlagen auch andere Campingplätze im Kanton Bern unter Einbezug von Dritten gehörenden Bauten amtlich bewertet worden sind, vermag daran nichts zu ändern.