Der Mieter wird darauf aufmerksam gemacht, dass er auf dem Residenzplatz nur eine Baute errichten darf, die dem Baureglement der Gemeinde D.________ entspricht. Dieses erlaubt in Art. 5 für die "Campingzone B.________" nur Zelte, Wohnwagen und Mobilheime. Werden die Unterkünfte länger als sechs Monate aufgestellt, ist eine Baubewilligung erforderlich (Rekursbeilage 5, auch abrufbar unter: ). Die Einholung der notwendigen Bewilligungen ist Sache des Mieters. Der Verkauf von Bauten in Verbindung mit einer "Platzübernahme" ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.