Zudem hatten die Parteien vereinbart, dass der Pächter Eigentümer des Folientunnels bleibe. Der Pachtvertrag war am 7. November 1991 zunächst auf eine Dauer von neun Jahren abgeschlossen worden und verlängerte sich anschliessend jeweils um sechs Jahre. Das Ende der Pachtdauer war zum Zeitpunkt des Urteils nicht absehbar. Die ungewisse Dauer des Pachtverhältnisses ändere