6.5 Zu der dargestellten bundesgerichtlichen Praxis passt auch der vom Vertreter vorgebrachte VGE Nr. 22237 vom 16. August 2006 (in BVR 2006, S. 551). Zu beurteilen war die Frage, ob ein vom Pächter auf Pachtland errichteter Folientunnel für den Gemüseanbau, versehen mit Strom, Wasser, Licht und Lüftung, amtlich zu bewerten ist. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Baute trotz ihrer beträchtlichen Ausmasse (100 m Länge, 9 m Breite) innerhalb weniger Tage entfernt und an einem neuen Standort wieder aufgebaut werden kann. Zudem hatten die Parteien vereinbart, dass der Pächter Eigentümer des Folientunnels bleibe.