6.4 Auch in anderen Fällen stellte das Bundesgericht auf die Vereinbarung zwischen den betroffenen Parteien ab, wenn es darum ging, das Eigentum an einer Baute zu bestimmen, die auf Basis eines Mietvertrags auf fremden Grund errichtet worden war: BGE 98 II 199 ("versetzbarer Stahlbau für gewerbliche Nutzung"); BGer 4C.280/2005 vom 10. November 2005 und 4C_61/2007 vom 17. April 2007 (jeweils Bürocontainer). Einzig, als es um ein Fabrikgebäude von beträchtlichen Ausmassen ging, wofür massive Strukturen am Boden errichtet worden waren, erkannte das Bundesgericht auf eine Dauerbaute.