-8- bezogen. Die Vorinstanz habe zu Recht den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien entscheidendes Gewicht ("poids déterminant") beigemessen (E. 4b). Der diesem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt ist in mancherlei Hinsicht mit dem vorliegenden vergleichbar: Es geht um einfache Holzkonstruktionen, die jedoch über einen gewissen Komfort, namentlich Wasser- und Stromanschlüsse verfügen. Die Objekte wurden basierend auf einem Mietvertrag betreffend die Überlassung von Grund und Boden auf einem fremden Grundstück errichtet.