Für den vorliegenden Fall von besonderer Relevanz ist das Urteil Nr. 4C.293/2001 vom 11. Dezember 2001: In dieser mietrechtlichen Streitigkeit ging es um acht "cabanons" (einfache Wochenendhäuschen) aus Holz, alle zumindest ausgestattet mit WC, Dusche und Kochnische. Die Bauten befanden die sich seit langer Zeit (teilweise "depuis un siècle") auf demselben Privatgrundstück. Die Grundeigentümer, teilweise bereits ihre Vorgänger, hatten mit den Benutzern der Bauten Verträge über die Überlassung eines Teils ihrer Parzelle abgeschlossen (Bst. A).