6.3 Die Abgrenzung von Fahrnis- zu Dauerbauten ist nicht nur für das Steuerrecht von Belang, sondern beispielsweise auch für die Frage, ob für Arbeiten an einem Gebäude ein Bauhandwerkerpfandrecht zulasten des Grundeigentümers eingetragen werden kann oder ob dieser bei der Kündigung des Mietvertrags die besonderen Schutzbestimmungen für Wohn- und Geschäftsräume beachten muss. Dementsprechend hat sich das Bundesgericht des Öfteren mit der Thematik auseinandergesetzt. Für den vorliegenden Fall von besonderer Relevanz ist das Urteil Nr. 4C.293/2001 vom 11. Dezember 2001: