6. Hinsichtlich der hauptsächlich umstrittenen "Ferienhäuser" bestätigt der Vertreter in seiner Stellungnahme zum Augenschein-Protokoll, dass die "technische Seite der Bewertung" nicht bestritten wird, hält jedoch an seinem Standpunkt fest, wonach es sich bei den fraglichen Objekten um Fahrnisbauten handle, die einer amtlichen Bewertung nicht zugänglich seien.