Vorliegend macht dieser Verkehrswert CHF 230.40/m2 aus ([CHF 144.-- + 100 % ] * 80 %). Der Tatsache, dass die zu bewertende Fläche nicht in einer "normalen" Bauzone, sondern in einer Zone für öffentliche Nutzungen liegt, wird durch den in Ziff. 2.3.1 der Bewertungsnormen vorgesehenen Faktor von 10 % Rechnung getragen, womit der amtliche Wert vorliegend noch CHF 23.04/m2 ausmacht. Die Steuerverwaltung hat die strittige Fläche damit in Übereinstimmung mit den rechtlichen Grundlagen bewertet. Die Steuerrekurskommission hat keine Veranlassung diesbezüglich von den Erkenntnissen ihrer Delegation abzuweichen.