3. In Bezug auf die vom Rekurrenten kritisierte Bewertung der als "Campingplatz" bezeichneten Fläche von 2'460 m2 östlich des Hauptgebäudes ist festzuhalten, dass ein amtlicher Wert von CHF 23.04 pro m2 keineswegs überhöht ist. Der Zuschlag von 100 % auf dem Landrichtwert wird auf dem Zusatzprotokoll Z1 (pag. 52) nachvollziehbar begründet. Damit werden die Investitionen berücksichtigt, welche die Nutzung der genannten Fläche als Campingplatz erst möglich machen. Weiter erscheint die in Ziff.