2. Die von der Steuerverwaltung für die Ferienhäuser festgesetzten Noten für Gebäudeart, Bauqualität, Komfortstufe, Wohn- und Verkehrslage und die festgestellten Raumeinheiten sind weder im Einsprache- noch im Rekursverfahren bestritten worden. Das von der Delegation begangene Objekt ist vom Schätzer der Steuerverwaltung mit einem Notentotal von 24 Punkten und 2.5 Raumeinheiten bewertet worden (pag. 93). Diese Beurteilungen sind nachvollziehbar und liegen innerhalb des zu jeder Schätzung gehörenden Ermessensspielraums.