D. Feststellungen 1. Die Delegation hat das Areal des Campingplatzes und die sich darauf befindenden Objekte von aussen besichtigt. Zusätzlich hat sie das auf der Parzelle Nr. 1 platzierte Ferienhaus, das der Beigeladenen gehört und an Feriengäste vermietet wird, von innen angeschaut. Gemäss Auskunft des Rekurrenten und soweit feststellbar, liegt das Ferienhaus ohne feste Verbindung auf einem geebneten sowie mit Kieskoffer und Zementplatten befestigten Platz. Es handelt sich um einen Blockbau, dessen vorfabrizierte Elemente und Bauteile an Ort zusammengebaut und