G. Zur Abklärung der Verhältnisse ist am 22. September 2016 ein Augenschein durchgeführt worden. Die Delegation der Steuerrekurskommission (Delegation), bestehend aus deren Präsidenten, einem Sachverständigen und einem Gerichtsschreiber, hat in Anwesenheit des Rekurrenten, des Vertreters, weiterer Personen aus dem Umfeld des Rekurrenten sowie eines Vertreters der Steuerverwaltung das zur Diskussion stehende Grundstück besichtigt. Die Delegation hat aufgrund des Augenscheins sowie anhand der vorhandenen Unterlagen den Sachverhalt überprüft. Das Protokoll des Augenscheins ist dem Vertreter und der Steuerverwaltung mit Postaufgabe vom 18. Oktober 2016 eröffnet worden.