D. Gegen den Einspracheentscheid haben der Rekurrent und die Beigeladene mit Eingabe vom 23. Februar 2016 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragen, den amtlichen Wert neu festzusetzen, namentlich unter Verzicht auf eine Bewertung der "Ferienhäuser". Zur Begründung wird vorgebracht, dass diese Bauten weder über einen Verkehrs- noch einen Ertragswert verfügten. Sie befänden sich