und legte den amtlichen Wert neu auf CHF 671'470.-- fest (pag. 88). Die Reduktion um CHF 206'600.-- im Vergleich zur vorherigen Schätzung war lediglich darauf zurückzuführen, dass drei "Ferienhäuser" erst nach dem 31. Dezember 2010 aufgestellt wurden und demnach im amtlichen Wert für das Steuerjahr 2010 nicht zu berücksichtigen waren. In der Sache stellte sich die Steuerverwaltung auf den Standpunkt, die Voraussetzungen für eine amtliche Bewertung der strittigen Objekte seien gegeben.