A. Das Grundstück D.________ Gbbl. Nr. 1.________, mit einer Fläche von 12'041 m2, befand sich seit dem 6. Januar 1984 (Grundbucheintrag) im Alleineigentum von A.________ (Rekurrent). Im Jahr 2010 ist auf dem Gelände ein Campingplatz eröffnet worden. Mit Sachübernahmevertrag vom 26. Oktober 2015 (Grundbucheintrag 30.10.2015) ging das Grundstück ins Eigentum der B.________GmbH (Beigeladene) über, deren Stammanteile von der Familie des Rekurrenten gehalten werden.