Eine umsichtige Referenzperson hätte sich die Frage gestellt, weshalb die fragliche Geldanlage bei der C.________ AG gemäss ursprünglichem Steuerauszug 2014 (deklarierte Vermögenswerte per 31.12.2014: CHF 4'139'869.--, Bruttoerträge 2014 der Verrechnungssteuer unterliegend: CHF 14'950.--, Bruttoerträge der Verrechnungssteuer nicht unterliegend CHF 15.--, vgl. pag. 35) im Ergebnis so wenig Vermögensertrag abgeworfen hatte. Die anderen Geldanlagen der Beschwerdeführer bei der K.___