3.6.4 Dabei ist von Referenzpersonen mit gleichen Kenntnissen und Fähigkeiten wie die Beschwerdeführer auszugehen (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., N. 65 zu Art. 175 DBG). Die Beschwerdeführer sind ________ und ________ Jahre alt. Es wird nicht geltend gemacht, dass sie im Alltag auf Hilfe von Dritten angewiesen wären. Sie kümmern sich nach wie vor selbst um ihre persönlichen Angelegenheiten (wie das Ausfüllen der Steuererklärungen, vgl. pag. 32 ff.), wobei sie das Verfassen der Einsprache bzw. des Rekurses ihrer Bank als Vertreter überlassen haben. Die Beschwerdeführer verfügen ferner bei diversen Banken über Konten oder Depots mit hohen Guthaben (pag.