Im Jahr 2014 wurde somit lediglich noch die Kundenbeziehung X________9 des Beschwerdeführers (als Alleinerbe, vgl. Beilage 4 zur Rekurs- und Beschwerdeschrift vom 21.12.2016) auf seine andere, persönliche Kundenbeziehung X________0 (vgl. Beilage 3 zur Rekurs- und Beschwerdeschrift vom 21.12.2016) übertragen. Damit wusste der Beschwerdeführer jedenfalls von dieser Übertragung.