3.6.2 In diesem Zusammenhang bleibt zunächst zu präzisieren, dass der Beschwerdeführer die Guthaben der Erblasserin bei der Bank bereits im Jahr 2013 geerbt hat (vgl. das von der Steuerverwaltung mit Vernehmlassung vom 23.2.2017 eingereichte Steuerinventar, wonach die Erblasserin am ________ verstarb und der Beschwerdeführer Alleinerbe war). Im Jahr 2014 wurde somit lediglich noch die Kundenbeziehung X________9 des Beschwerdeführers (als Alleinerbe, vgl. Beilage 4 zur Rekurs- und Beschwerdeschrift vom 21.12.2016) auf seine andere, persönliche Kundenbeziehung X________0 (vgl. Beilage 3 zur Rekurs- und Beschwerdeschrift vom 21.12.2016) übertragen.