Als nicht mehr ordnungsgemässe, spontane Deklaration im Sinn von Art. 23 VStG gelte u.a. die Deklaration der mit der Verrechnungssteuer belasteten Einkünfte auf Grund einer Anfrage, Anordnung oder sonstiger Intervention der Steuerbehörde (KS Nr. 40, Ziffer 3.2). Betreffend den Sistierungsantrag hält die ESTV wie die Steuerverwaltung fest, dass dieser abzuweisen sei. Das Bundesgericht habe in einem vergleichbaren Fall einen entsprechenden Sistierungsantrag ebenfalls abgewiesen.