23 VStG verwirkt sei. Im Übrigen geht aus dem von der Steuerverwaltung miteingereichten Steuerinventar vom 11. Dezember 2013 und 9. April 2014 hervor, dass der Beschwerdeführer die Guthaben der Erblasserin bei der Bank als Alleinerbe bereits im Jahr 2013 geerbt hat. Betreffend den Sistierungsantrag beantragt die Steuerverwaltung, diesem nicht zu folgen. Eine mögliche Gesetzesänderung sei frühestens auf den 1. Januar 2019 zu erwarten. Für die aktuelle Rechtsprechung bleibe sie folglich unbeachtlich. G. Mit Schreiben vom 21. März 2017 haben die Beschwerdeführer zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und ihre Rechtsbegehren bestätigt.