Letztlich basiere die restriktive Rückerstattungspraxis der Steuerverwaltung auf dem Kreisschreiben Nr. 40 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 11. März 2014 zur Verwirkung des Anspruchs von natürlichen Personen auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer (nachfolgend KS Nr. 40), womit sich für die Beschwerdeführer eine gesetzgeberisch ungewollte Bestrafung durch die Verrechnungssteuer ergebe. Im September 2016 sei den eidgenössischen Räten die Motion 16.3797 eingereicht worden, welche eine Anpassung des Verrechnungssteuergesetzes dahingehend bezwecke, dass inländischen Steuerpflichtigen die Verrechnungssteuerrückerstattung wegen versehentlicher oder fahrlässiger