E. Gegen die Einspracheentscheide der Steuerverwaltung (betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer) haben die Beschwerdeführer am 21. Dezember 2016 Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragen, dass unter der Position "Wertschriftenertrag der Verrechnungssteuer unterliegend" ein Betrag von CHF 84'689.50 und unter der Position "Wertschriftenertrag der Verrechnungssteuer nicht unterliegend" ein Betrag von CHF 8'867.-- zu berücksichtigen sei. Als Folge dieser Korrektur sei der Rückerstattungsanspruch der Beschwerdeführer betreffend die Verrechnungssteuer auf insgesamt CHF 29'630.85 festzusetzen.