D. Die Einsprache wurde von der Steuerverwaltung (mit Verweis auf eine Vernehmlassung des ZVB-VST) abgewiesen. Die Steuerverwaltung hielt an der Auffassung fest, dass die Deklaration ursprünglich nicht korrekt gewesen sei. Der Rückerstattungsanspruch betreffend die Verrechnungssteuer wurde mit Einspracheentscheid vom 6. Dezember 2016 wiederum auf CHF 8'400.-- festgesetzt.