Das Konto sei per 8. Juli 2014 auf die Kundenbeziehung X________0 (lautend auf den Beschwerdeführer) übertragen worden. Wegen der Übertragung der Kundenbeziehung sei die Produktion des Steuerauszugs 2014 von der Bank aus technischen Gründen "sistiert" worden. Deswegen hätten die Beschwerdeführer im Zeitpunkt des Ausfüllens der Steuererklärung 2014 keine Kenntnis von den bis zum 8. Juli 2014 angefallenen Bruttoerträgen (CHF 60'659.--) der ursprünglichen Kundenbeziehung (X________9) der Erblasserin gehabt. Die unterbliebene Deklaration dieser Bruttoerträge in der Steuererklärung 2014 sei alleine darauf zurückzuführen.