Bruttoerträge in der Höhe von CHF 60'659.-- auf (Veranlagungsverfügungen vom 20.5.2016). Die Steuerverwaltung hielt fest, dass die aufgerechneten Bruttoerträge erst durch entsprechende Nachfrage vom 5. Februar 2016 bekannt geworden seien. Mangels ursprünglicher Deklaration wurde die Aufrechnung von CHF 60'659.-- deshalb unter der Position "Wertschriftenertrag der Verrechnungssteuer nicht unterliegend" vorgenommen.