B. Am 5. Februar 2016 forderte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, zentrale Veranlagungsbereiche, Bereich Verrechnungssteuer (ZVB-VST), die Beschwerdeführer im Rahmen des Veranlagungsverfahrens auf, bezüglich Erträgen aus dem Guthaben bei der C.________ (nachfolgend Bank) über CHF 4'139'839.-- weitere Belege einzureichen. Gemäss Steuerverzeichnis der Bank seien am 8. Juli 2014 "weitere Wertschriften eingeliefert" worden. Gestützt auf die nachgereichten Belege rechnete die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung) im Zusammenhang mit dem Guthaben bei der Bank Bruttoerträge in der Höhe von CHF 60'659.-- auf (Veranlagungsverfügungen vom 20.5.2016).