betreffend die Verrechnungssteuer 2014 hat die Steuerrekurskommission den Akten entnommen: A. A.________ (Beschwerdeführer) und B.________ (Beschwerdeführerin, gemeinsam die Beschwerdeführer) füllten ihre Steuererklärung 2014 persönlich aus und deklarierten in ihrem Wertschriftenverzeichnis 2014 (Formular 3 der Steuererklärung) Bruttoerträge in der Höhe von CHF 24'000.-- (der Verrechnungssteuer unterliegend) und CHF 8'827.-- (der Verrechnungssteuer nicht unterliegend). Insgesamt wurden im Formular 3 Vermögenswerte in der Höhe von CHF 5'089'432.-- ausgewiesen. Die Beschwerdeführer stellten einen Rückerstattungsantrag betreffend die Verrechnungssteuer von CHF 8'784.--.