7. Die Rekurrentin ist an der kreditgebenden E.________ nicht beteiligt. Gemäss Art. 38 Abs. 1 Bst. a Satz 2 StG und Art. 33 Abs. 1 Bst. a Satz 2 DBG bleibt somit zu prüfen, ob das Darlehen als unter Nahestehenden gewährt zu beurteilen ist. Die E.________ gehört zur