Auch ist nicht von Belang, ob die Anleger mit dem Kauf der Anlage zwingend ein Darlehen aufnehmen mussten, oder ob es im Belieben der Anleger stand, die angebotene Fremdfinanzierungsoption wahrzunehmen. So oder so stellte der C-Anlagefonds und das von einer anderen Gesellschaft derselben D-Gruppe gewährte Darlehen ein Gesamtpaket dar, das die Möglichkeit der gleichzeitigen Erzielung von Kapitalgewinnen und steuerminimierenden Schuldzinsen bot und bei dem die Haftung des Kreditnehmers, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien und die Zinsbedingungen wesentlich von einem unter Dritten zu Marktbedingungen gewährten Darlehen abweichen.