6.1.1 Das Darlehen durfte gemäss diesen Bestimmungen ausschliesslich zum Erwerb von Anteilen des C-Anlagefonds verwendet werden. Diese wurden der kreditgebenden Bank als Sicherheit verpfändet. Beliebige Dritte kamen somit, entgegen der Darstellung durch die Vertreterin, nicht als Darlehensnehmer in Frage.