• Die aus den obgenannten Vorteilen an Darlehensnehmer und Investoren fliessenden geldwerten Leistungen sowie • die Möglichkeit über die Finanzierungsgesellschaft wie über eine eigene zu verfügen. - 11 - Letzteres Kriterium ergibt sich aus all den obgenannten an die Darlehensnehmer geflossenen Vorteilen, die Dritten unter Marktbedingungen nicht gewährt worden wären.