Zusammenspiel von zwei steuermindernden Mechanismen vor, wie es das Bundesgericht im Entscheid betreffend den G-Anlagefonds kritisiert habe. Betreffend den C-Anlagefonds wird weiter bestritten, dass es sich um eine spekulative Anlage handle. Die von der Steuerverwaltung angesprochenen Hinweise auf Risiken im Prospekt (confidential term sheet) stellten Stan- dard-Angaben zum Anlegerschutz dar, aus denen sich nichts über das konkrete Produkt resp. betreffend einen Drittvergleich ableiten lasse.