-4- Sicherheitsbedingungen und auf dem unterschriebenen Darlehensvertrag die D-Gruppe im Briefkopf erscheine und andererseits aus der Tatsache, dass die Mittel aus dem Darlehen gemäss den vertraglichen Bestimmungen ausschliesslich für den Erwerb von Anteilen am C-Anlagefonds verwendet werden dürften. Das Darlehen werde gemäss §1 Ziff. 1 und 2 des Darlehensvertrags (pag. 166) somit nur Investoren von Anlageprodukten der D-Gruppe gewährt und halte auch aus diesem Grund dem Drittvergleich nicht stand.