-3- wirtschaftliche Interessen oder eine persönliche Verbindung vor. Entgegen der von der Steuerverwaltung vertretenen Auffassung handle es sich bei dem C-Anlagefonds nicht um eine spekulative Anlage. Die Form des Anlagefonds diene der Streuung des Anlagerisikos und stelle ein Instrument der Risikominimierung dar. Damit seien weder der Zinssatz von 7.85 %, noch der Fremdfinanzierungsgrad von 85 % als ungewöhnlich zu beurteilen und sie hielten einem Drittvergleich stand. Die Steuerverwaltung habe weiter vorgebracht, dass ein Lombardkredit regelmässig eine Nachschuss- bzw. eine Rückzahlungspflicht beinhalte, was vorliegend nicht der