A. A.________ (Rekurrentin) wurde von der Steuerverwaltung des Kantons Bern Region Bern-Mittelland) (Steuerverwaltung) mit Verfügungen vom 8. September 2015 pro 2012 betreffend die kantonalen Steuern auf ein steuerbares Einkommen von CHF ...-- zum Satz von CHF ...-- und betreffend die direkte Bundessteuer auf ein solches von CHF ...-- sowie auf ein Vermögen von CHF ...-- zum Satz von CHF ...-- veranlagt. Die am selben Tag verfügte Einkommensveranlagung pro 2013 belief sich bei den kantonalen Steuern auf CHF ...-- zum Satz von CHF ...-- sowie auf CHF ...-- bei der direkten Bundessteuer. Das Vermögen 2013 betrug CHF ...-- zum Satz von CHF ...--.