1. Der Rekurs pro 2007 wird gutgeheissen und der Einspracheentscheid betreffend die Kan- tons- und Gemeindesteuern vom 21. November 2016 wird ersatzlos aufgehoben. 2. Die Beschwerde pro 2007 wird gutgeheissen und der Einspracheentscheid betreffend die direkte Bundessteuer vom 21. November 2016 wird ersatzlos aufgehoben. 3. Der Rekurs pro 2008 wird gutgeheissen und der Einspracheentscheid betreffend die Kan- tons- und Gemeindesteuern vom 21. November 2016 wird ersatzlos aufgehoben. 4. Die Beschwerde pro 2008 wird gutgeheissen und der Einspracheentscheid betreffend die direkte Bundessteuer vom 21. November 2016 wird ersatzlos aufgehoben.