Der Rekurrent hat in der Einsprache vom 10. Mai 2015 unspezifisch erklärt, er habe als letzte Unterbrechungshandlungen die mehrfach erwähnten Einschreiben vom 19. Dezember 2011 und vom 12. Dezember 2012 erhalten. In einem weiteren im Rahmen des Einspracheverfahrens ergangenen Schreiben vom 18. Februar 2016 räumt der Rekurrent ein, dass zwei andere – im Verfahren vor der Steuerrekurskommission nicht relevante – Schreiben aus den Jahren 2006 und 2009 möglicherweise beim 2010 erfolgten Umzug von B.________ nach C.________ verloren gegangen sein könnten.