6. In Bezug auf die Steuerperiode 2008 verweist die Steuerverwaltung auf ein weiteres Unterbrechungsschreiben, datiert vom 24. Juli 2013 (pag. 70). Dieses bezieht sich auf die Steuerjahre 2004 bis 2009 (pag. 70). Im Gegensatz zu den zuvor erwähnten Schreiben vom 19. Dezember 2011 und vom 12. Dezember 2012 ist der Brief vom 24. Juli 2013 nicht eingeschrieben versandt worden. Der Rekurrent hat bereits im Einspracheverfahren bestritten, das Schreiben vom 24. Juli 2013 erhalten zu haben (pag. 79).